Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.
Sie wollen Taxifahrer oder Taxifahrerin werden?

Wir suchen genau Sie, ob Vollzeit, Teilzeit, 3 oder 4 Tage die Woche, oder auch nur 2 Tage.

Sollten Sie bereits im Ruhestand sein, kein Problem, auch Sie sind gemeint.

Es gibt viele Möglichkeiten, lassen Sie uns darüber sprechen, welche Vielfalt sich in unserer Branche bietet.

Ansprechpartner: Oliver Ruhkieck                      Telefon: 0172/ 303 71 71

Wir unterstützen Sie dabei!

Hier informieren wir Sie kurz vorab, wie Sie Ihr Ziel erreichen.

Voraussetzungen

Um Taxifahrer werden zu können, müssen Sie mindestens 21 Jahre alt sein und seit 2 Jahren im Besitz des Führerscheins B (EU-Kartenführerschein) sein. Falls Sie nicht EU-Bürger sind, wird ein Aufenthalt von 2 Jahren in der EU verlangt. Darüber hinaus dürfen Sie keine Vorstrafen haben und auch Ihre Punktezahl beim Verkehrszentralregister in Flensburg sollte nicht überbelastet sein.

Führerschein zur Fahrgastbeförderung

  1. Bei Ihrer zuständigen KfZ-Zulassungs- und Führerscheinstelle müssen Sie die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) beantragen. Dazu brauchen Sie 2 Passfotos, Ihren Personalausweis oder Reisepass, Ihren Führerschein Klasse B.
  2. Ein aktuelles Führungszeugnis Ihrer Stadt oder Gemeinde muss beantragt werden, in Schwerin erfolgt die Bearbeitung beim Bürgerbüro im Stadthaus.
  3. Bevor Sie den P-Schein erhalten können, müssen Sie zu einem Arzt, der Sie auf Ihre Gesundheit hin untersucht. Das nennt sich MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
  4. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie sich in den Straßen von Schwerin gut auskennen. Das geschieht in der Ortskundeprüfung.

Zu den Punkten 3. und 4. erhalten Sie bei der Führerscheinstelle detaillierte Auskunft.

Wenn Sie alles geschafft haben, dürfen Sie Taxi fahren und wir uns freuen Sie als Mitarbeiter zu begrüßen.

Cookie-Regelung

Diese Website verwendet Cookies, zum Speichern von Informationen auf Ihrem Computer.

Stimmen Sie dem zu?